Die Eltern unseres Kindergartens Hufeland in Weimar haben uns am 12. Mai 2023 tatkräftig bei der Instandhaltung unseres Außengeländes unterstützt. Von 15 bis 17 Uhr wurde fleißig gearbeitet: Ganz herzlichen Dank für den tollen Einsatz!
Die Eltern unseres Kindergartens Hufeland in Weimar haben uns am 12. Mai 2023 tatkräftig bei der Instandhaltung unseres Außengeländes unterstützt. Von 15 bis 17 Uhr wurde fleißig gearbeitet: Ganz herzlichen Dank für den tollen Einsatz!
Zu einer öffentlichen Gedenkveranstaltung an die Toten des 9. Februar 1945 laden das Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda, die Senioren-AG60plus der Weimarer SPD und Oberbürgermeister Peter Kleine ein. Nach drei Jahren unter Pandemiebedingungen mit sehr eingeschränktem Personenkreis wollen sie um 15 Uhr am Hufeland-Kindergarten in der Richard-Strauß-Straße 4 daran erinnern, dass bei den alliierten Fliegerangriffen auf die Stadt Weimar etwa 1100 Menschen ums Leben gekommen sind. Ziel des Bombardements waren die Gustloff-Rüstungswerke, doch auch Teile der Innenstadt wurden getroffen. Unter den Toten waren rund 600 KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene, die in dem Rüstungswerk Zwangsarbeit verrichteten. Eine Bombe schlug in den Kindergarten der damaligen Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt ein und 31 Kinder starben – genau an der Stelle, an der heute der Kindergarten Hufeland des Lebenshilfe-Werks Weimar/Apolda steht. In Weimar starben insgesamt etwa 85 Kinder.
Eine Gedenktafel am Kindergarten erinnert an die Kinder und Erwachsenen, die ums Leben kamen. Rola Zimmer, Vorstandsvorsitzende des Lebenshilfe-Werkes Weimar/Apolda, erläutert: „Wir gedenken am 9. Februar der Opfer der alliierten Bombardements auf Weimar. Wir erinnern an sie im Wissen darum, dass dieser grauenhafte Krieg von deutschem Boden ausging. Und auch nach diesem Bombenangriff auf Weimar wurde das Morden im Konzentrationslager Buchenwald fortgesetzt. Selbst drüber hinaus: An die abschließenden Todesmärsche der Gefangenen erinnern wir mit unserem lebendigen Gedenkprojekt 1000 Buchen.“
Ab dem 5.1.2021 darf jede*r Bewohner*in nur noch von einer Person pro Tag besucht werden. Wenn die Inzidenz vor Ort höher als 200 ist, muss das eine feste Person sein, die nicht wechseln darf.
Jede*r Besucher*in hat nur mit einem negativen Corona-Schnelltestergebnis Zutritt. Die Schnelltests müssen unmittelbar vor Zutritt an Ort und Stelle erfolgen.
Außerdem muss während des Besuches eine FFP2-Maske getragen werden. Die Maske kann selbst mitgebracht werden oder ist in der Einrichtung erhältlich.
Regelungen zur genauen Verfahrensweise in Ihrer Einrichtung werden vor Ort durch Aushang bekannt gegeben bzw. können telefonisch erfragt werden.
Die aktuelle Sonderverordnung des Freistaats Thüringen finden Sie hier.
Die aktuelle Weimarer Verordnung in steht hier.
Wichtig: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Therapeutische Einrichtungen und Angebote (z. B. Frühförderungen) bleiben geöffnet.
Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Corona fasst die Lebenshilfe Bundesvereinigung in ihrem Schreiben an Menschen mit Behinderungen zusammen.
Die aktuelle Weimarer Verordnung in Leichter Sprache steht hier.
Weitere Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache finden Sie hier.
Sie können sich auch für den Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe anmelden. Hier bekommen Sie zum Beipsiel Infos zu Quarantäne bei Menschen mit Behinderung, die COVID19-Impfverordnung und die Reform des Betreuungsrechts.
Infobrief für Eltern und Angehörige Nr. 28
Die Bundesregierung und das RobertKoch-Institut haben eine App entwickelt, um die Ausbreitung von Corona zu verhindern. Sie soll die Anwender*innen informieren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. So lassen sich Infektionswege leichter nachvollziehen. Die App ist allerdings nur dann wirksam, wenn sie von möglichst vielen Personen genutzt wird.
Wie die App funktioniert, wird hier leicht erklärt.