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Hurraaaa: Unser “LebensArt am Palais” öffnet wieder!

Fein und vor allem klein – das ist nun unser Glück! Denn unser Galerieladen in der Marktstraße / Ecke Windischenstraße darf wieder öffnen. Simone Hagen freut sich auf alle Kunstliebenden, Stöberfreudigen, Ratsuchenden und Naturfreund*innen. Natürlich steht auch bei uns die Gesundheit an erster Stelle. Schaut doch mal rein!

Achtung: Wir haben unsere Öffnungszeiten angepasst und sind jetzt montags bis freitags von 11 bis 15 Uhr für euch da.

Hurraaaa: Unser “LebensArt am Palais” öffnet wieder!

Seitdem die Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Kitas und Schulen wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, müssen häufig die Angehörigen die vollständige Betreuung zuhause sicherstellen. Viele Familien sind damit schnell überlastet. Hinzu kommt, dass die sonst üblichen ambulanten Unterstützungsangebote wie Familienentlastende Dienste aktuell kaum bis gar nicht zur Verfügung stehen. Damit die Ansprüche auf den für Unterstützungsleistungen einsetzbaren Entlastungsbetrag nicht verfallen, sondern auch später in Anspruch genommen werden können, hatte die Lebenshilfe bereits gefordert, die Frist für die Nutzung des Entlastungsbetrages (Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch XI) zu verlängern. Die Lebenshilfe begrüßt nun, dass ihr Vorschlag im seit gestern vorliegenden Entwurf des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgegriffen worden ist. Danach sollen die 2019 nicht beanspruchten Entlastungsleistungen noch bis zum 30. September 2020 eingelöst werden können. Außerdem soll die Struktur dieser Unterstützungsangebote gesichert werden, in dem Mehrausgaben und Mindereinnahmen ausgeglichen werden.

Erfreulich ist auch, dass der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen in einem Brief an die Lebenshilfe anerkannte, dass die aktuelle Schließung von Kitas und Werkstätten eine akute Pflegesituation darstelle und somit die pflegenden Angehörigen, die nun plötzlich in eine Betreuungssituation gekommen sind, grundsätzlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44 a Sozialgesetzbuch XI) für bis zu zehn Arbeitstage haben. Dafür müssen die Angehörigen einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen.

Unbeantwortet vom Gesundheitsministerium blieb jedoch bislang die Forderung der Lebenshilfe, dass Frühförderstellen für Kinder mit Beeinträchtigung, die ihre Leistungen derzeit nicht anbieten dürfen, auch von der gesetzlichen Krankenversicherung Ausgleichszahlungen erhalten, um langfristig ihre Existenz zu sichern. „Wir sind dankbar für die wichtigen und umfangreichen Schutzschirmpakete. Allerdings verstehen wir nicht, warum mit dem aktuellen Schutzschirm im Umfang von einer Milliarde Euro die medizinischen Leistungen in der Frühförderung nicht abgedeckt sind. In der Frühförderung gilt wirklich, dass man mit wenig Geld Entscheidendes für Kinder mit Beeinträchtigungen bewirken kann. Daher müssen Frühförderstellen mit ihrer Komplexleistung abgesichert werden, hier muss Minister Spahn unbedingt noch nachbessern“, so die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Gesundheitsministerin a.D.

Lebenshilfe begrüßt Entlastungen für Angehörige und fordert Schutz von Frühförderstellen

Deutschland steht still. Wegen des Corona-Virus werden Konzerte abgesagt, Kinos geschlossen und Fußballspiele verboten. Das gesellschaftliche Leben, das gemeinsame Miteinander ist stark eingeschränkt. Gleichzeitig machen karitative Vereine und soziale Einrichtungen, medizinisches Personal und alle systemrelevanten Einrichtungen, die die Versorgungskette aufrechterhalten, in ganz Deutschland einen großartigen Job – weit über ihre personellen und wirtschaftlichen Kapazitätsgrenzen hinaus. Leon Goretzka und Joshua Kimmich, Profi-Fußballer beim FC Bayern München und in der deutschen Nationalmannschaft, haben das Spendenprojekt „WeKickCorona“ ins Leben gerufen. Damit wollen sie denen helfen, die anderen helfen. Gemeinsam mit Unterstützer*innen aus Sport, Musik, Film und vielen weiteren Branchen spendeten sie bereits über 3,7 Mio. Euro an karitative Vereine und deren soziale Einrichtungen aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Angefangen von Einrichtungen der Tafel über medizinische Geräte in Krankenhäusern bis hin zur lokalen Obdachlosenhilfe oder Blutspendedienste, die jetzt auf sofortige Hilfe angewiesen sind.
Das Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda erhielt eine Spende in Höhe von 3000 Euro für die Herstellung weiterer Mundschutzmasken in unserem Nähprojekt. Wir bedanken uns ganz herzlich für die Unterstützung, mit der es uns möglich ist, unsere Mitarbeitenden im Dienst für Menschen mit Behinderungen mit den dringend benötigten Behelfsmasken auszustatten.

Wer selbst das Projekt „WeKickCorona“ unterstützen möchte, kann dies auf https://www.wekickcorona.com/ tun.

WeKickCorona: Fußballer unterstützen Lebenshilfe-Werk

Die Schließung aller Schulen während der Anfänge der Corona-Epidemie betrifft auch die Förderschulen für Menschen mit Behinderung. Nun werden die meisten Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf durch ihre Eltern ganztägig versorgt. Die Auswirkungen auf das Familienleben und das Wohlbefinden von Förderkindern, Geschwistern und Eltern findet in der Politik aktuell keine Beachtung. Während es für den normalen Schulbetrieb eine langsame Öffnungsphase gibt, werden Eltern mit Förderkindern weiter im Unklaren gelassen.

Förderkinder erhalten während ihrer schulischen Betreuung auf sie zugeschnittene Therapieangebote, wie Ergo-, Logo- oder Physiotherapie. Diese fehlen seit 5 Wochen komplett, was starke Auswirkungen auf das Wohlbefinden und den Gesundheitszustand der Kinder hat. Die Umstellung des gesamten Alltags wirkt sich belastend auf alle Familienmitglieder aus. Um betroffene Familien zu entlasten, fordert der Verband kinderreicher Familien gemeinsam mit dem Lebenshilfe Ortsverein Weimar, dass zumindest ein Fahrplan zur Öffnung von Förderschulen durch die Politik festgelegt wird. Noch wichtiger aber wäre es, angemessene und geeignete Maßnahmen anzubieten, welche Familien in dieser schwierigen Zeit im häuslichen Umfeld unterstützen, und den finanziellen Rahmen für die Verhinderungspflege aufzustocken.

Bei zukünftigen Entscheidungen in der Politik müssen dringend die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen beachtet werden. „Die Situation in Familien kann jeder Zeit kippen.“, warnt der Verband. Nicht nur Kindesvernachlässigung und Gewalt könnte ein Thema sein, sondern ganze Pflege- und Betreuungsstrukturen, nämlich die Familie, könnten hier wegbrechen.

Förderschüler*innen in Corona-Krise zu wenig berücksichtigt – Eltern stoßen an ihre Grenzen

Laut Medienmitteilung vom 15. April 2020 unterstützt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., die Initiative des Sozialministers von Baden-Württemberg: „Die Schließung der Werkstätten ist für Menschen mit Behinderung schon schwierig, ihnen fehlen die Tagesstruktur und die sozialen Kontakte. Wenn nun auch ihr Lohn in Gefahr ist, trifft sie das doppelt. Daher fordern wir als Lebenshilfe: Die Werkstatt-Entgelte für Menschen mit Behinderung müssen ebenso abgesichert werden wie die Gehälter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Kurzarbeit.“

An Bundesgesundheitsminister Spahn geht zudem die Botschaft: „Die Absicherung von Therapeuten muss die Frühförderung umfassen! Nur wenn auch Kinder mit Behinderung eine umfassende Förderung über pädagogische und therapeutische Angebote erhalten, können sie ihr Entwicklungspotential ausschöpfen – und das ist für alle wichtig. Daher muss die neue Initiative zur Absicherung von Therapeuten auch die interdisziplinäre Frühförderung umfassen“, so Ulla Schmidt weiter.

Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert: Frühförderung und Werkstatt-Entgelte absichern!

Eine Initiative der Repräsentanten aller obersten Thüringer Verfassungsorgane und der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora setzt sich mit der „Thüringer Erklärung“ für die Wahrung der historischen Verantwortung Deutschlands und den Schutz von Demokratie und Menschenrechten ein. Auch das Lebenshilfe-Werk setzt ein Zeichen und unterstützt die Erklärung.

Auch 75 Jahre nach der Befreiung des KZ Buchenwald müssen wir uns unserer historischen Verantwortung bewusst sein und das Gedenken an die Unmenschlichkeit und Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands bewahren. Es ist an uns, Lehren aus der Geschichte zu ziehen und uns für Demokratie und Menschenrechte einzusetzen. Gerade in der heutigen Zeit ist das wichtiger denn je, denn Rechtsradikalismus, Nationalismus und Europa-Feindlichkeit sind wieder auf dem Vormarsch. Rassismus und Antisemitismus werden offen propagiert und führen auch in Deutschland zu Gewalttaten. Menschenrechte, Demokratie und Freiheit müssen immer wieder neu verteidigt werden.

75 Jahre danach: LHW unterzeichnet Thüringer Erklärung

Schutzausrüstung ist knapp. In unserem ZAK in Apolda werden fleißig Behelfsmasken für die Mitarbeitenden genäht, die auch jetzt vor allem in den Wohneinrichtungen und Ambulanten Diensten für unsere Menschen mit Behinderungen da sind. In der vergangenen Woche wurden die Materialien knapp. Vor allem Gummiband, mit dem die Masken befestigt werden, war nicht mehr zu bekommen. Mehr als 6600 Menschen hat unser Facebook-Aufruf erreicht. Viele vor allem private Spender haben uns Gummiband zukommen lassen. Allen ein herzliches Dankeschön dafür!
Doch auch einige Unternehmen haben Hilfe angeboten. So beispielsweise hat die Energieversorgung Apolda (eva) nicht nur 100 EUR für die weitere Materialbeschaffung gespendet, sondern darüber hinaus auch den Kontakt zum „Nadelöhr“ in Apolda hergestellt, wo bald wieder Utensilien für Masken lieferbar sein werden. Sogar eine Nähanleitung für Masken ohne Gummiband wurde vermittelt. Wir sagen noch einmal ganz herzlich DANKE! Es ist einfach toll, dass gerade in so schweren Zeiten so viele Menschen bereit sind, zu helfen.

Danke allen Unterstützer*innen!

In Deutschland sind Atemmasken knapp. In vielen Apotheken sind sie seit Langem ausverkauft, im Internet werden teils horrende Preise verlangt. In Apolda hat das ZAK eine kreative Lösung gefunden. “Wir nähen Masken für die Mitarbeiter. […] Möglicherweise können auch die Klienten mit Masken ausgestattet werden, damit sie sich trauen, auch mal eine Runde um den Block zu laufen”, sagt Heike Jordan, Leiterin des ZAK. Mehr dazu im Bericht des MDR.

ZAK näht Schutzmasken für Mitarbeitende und Klient*innen

In einer gemeinsamen Medienmitteilung fordern die Sozialverbände: Die Gemeinnützige Sozialwirtschaft muss in die
Schutzschirme von Bund und Ländern einbezogen werden! Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind eine unabdingbare Säule unserer Gesellschaft, dürfen in Zeiten der Corona-Krise aber nur eingeschränkt angeboten werden. Daher droht ihren freien und gemeinnützigen Trägern durch die wegbrechende Finanzierung die Insolvenz. Nun sind Bund und Länder in der Verantwortung.

Gemeinnützige Sozialwirtschaft muss unter den Corona-Schutzschirm!

Thüringer Sonderverordnung bis 7. März 2021

Achtung: Neue Regelungen für Besuche in Einrichtungen

Ab dem 5.1.2021 darf jede*r Bewohner*in nur noch von einer Person pro Tag besucht werden. Wenn die Inzidenz vor Ort höher als 200 ist, muss das eine feste Person sein, die nicht wechseln darf.

Jede*r Besucher*in hat nur mit einem negativen Corona-Schnelltestergebnis Zutritt. Die Schnelltests müssen unmittelbar vor Zutritt an Ort und Stelle erfolgen.
Außerdem muss während des Besuches eine FFP2-Maske getragen werden. Die Maske kann selbst mitgebracht werden oder ist in der Einrichtung erhältlich.

Regelungen zur genauen Verfahrensweise in Ihrer Einrichtung werden vor Ort durch Aushang bekannt gegeben bzw. können telefonisch erfragt werden.

Verordnungen für Thüringen und Weimar

Die aktuelle Sonderverordnung des Freistaats Thüringen finden Sie hier.

Die aktuelle Weimarer Verordnung in steht hier.

Wichtig: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Therapeutische Einrichtungen und Angebote (z. B. Frühförderungen) bleiben geöffnet.

Leicht erklärt

Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Corona fasst die Lebenshilfe Bundesvereinigung in ihrem Schreiben an Menschen mit Behinderungen zusammen.

Die aktuelle Weimarer Verordnung in Leichter Sprache steht hier.

Weitere Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache finden Sie hier.

Sie können sich auch für den Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe anmelden. Hier bekommen Sie zum Beipsiel Infos zu Quarantäne bei Menschen mit Behinderung, die COVID19-Impfverordnung und die Reform des Betreuungsrechts.

Informationen für Angehörige

Infobrief für Eltern und Angehörige Nr. 28

Corona-Warn-App

Die Bundesregierung und das RobertKoch-Institut haben eine App entwickelt, um die Ausbreitung von Corona zu verhindern. Sie soll die Anwender*innen informieren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. So lassen sich Infektionswege leichter nachvollziehen. Die App ist allerdings nur dann wirksam, wenn sie von möglichst vielen Personen genutzt wird.

Wie die App funktioniert, wird hier leicht erklärt.