Achtung: Neue Regelungen für Besuche in Einrichtungen
Ab dem 5.1.2021 darf jede*r Bewohner*in nur noch von einer Person pro Tag besucht werden. Wenn die Inzidenz vor Ort höher als 200 ist, muss das eine feste Person sein, die nicht wechseln darf.
Jede*r Besucher*in hat nur mit einem negativen Corona-Schnelltestergebnis Zutritt. Die Schnelltests müssen unmittelbar vor Zutritt an Ort und Stelle erfolgen.
Außerdem muss während des Besuches eine FFP2-Maske getragen werden. Die Maske kann selbst mitgebracht werden oder ist in der Einrichtung erhältlich.
Regelungen zur genauen Verfahrensweise in Ihrer Einrichtung werden vor Ort durch Aushang bekannt gegeben bzw. können telefonisch erfragt werden.
Verordnungen für Thüringen und Weimar
Die aktuelle Sonderverordnung des Freistaats Thüringen finden Sie hier.
Die aktuelle Weimarer Verordnung in steht hier.
Wichtig: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Therapeutische Einrichtungen und Angebote (z. B. Frühförderungen) bleiben geöffnet.
Leicht erklärt
Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Corona fasst die Lebenshilfe Bundesvereinigung in ihrem Schreiben an Menschen mit Behinderungen zusammen.
Die aktuelle Weimarer Verordnung in Leichter Sprache steht hier.
Weitere Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache finden Sie hier.
Sie können sich auch für den Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe anmelden. Hier bekommen Sie zum Beipsiel Infos zu Quarantäne bei Menschen mit Behinderung, die COVID19-Impfverordnung und die Reform des Betreuungsrechts.
Informationen für Angehörige
Infobrief für Eltern und Angehörige Nr. 28
Corona-Warn-App
Die Bundesregierung und das RobertKoch-Institut haben eine App entwickelt, um die Ausbreitung von Corona zu verhindern. Sie soll die Anwender*innen informieren, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. So lassen sich Infektionswege leichter nachvollziehen. Die App ist allerdings nur dann wirksam, wenn sie von möglichst vielen Personen genutzt wird.
Wie die App funktioniert, wird hier leicht erklärt.